Gemeinnützige Organisation

Stiftung für das Tier im Recht

Stiftung

Das Wichtigste in Kürze

Tiere können nicht selber für ihre Anliegen einstehen. Sie sind darum auf engagierte Menschen angewiesen, die dies für sie tun. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren in der Schweiz und international für einen starken rechtlichen und nachhaltigen Tierschutz ein. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die juristischen Aspekte. Es braucht verbindliche Vorschriften, gut informierte Tierhalter und ausgebildete Behörden, damit den Tieren endlich der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Mit intensiver Grundlagenarbeit und zielstrebigem Vorgehen haben wir schon viele bedeutende Erfolge für den Tierschutz erringen können. Die TIR hat beispielsweise massgeblich dazu beigetragen, dass - Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 nicht mehr als Sachen, sondern als eigenständige Lebewesen gelten; - die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist; - sexuelle Handlungen mit Tieren durch das Schweizer Tierschutzrecht seit 2008 verboten sind; - sich das Bundesgericht 2009 erstmals mit Tierversuchen befasst und die Durchführung bestimmter Experimente an Primaten untersagt hat, womit die Bewilligungspraxis für Tierversuche nachhaltig beeinflusst werden konnte; - Untersuchungs- und Gerichtsbehörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte heute viel konsequenter verfolgen als früher und die Zahl der entsprechenden Verurteilungen in den letzten Jahren gesamtschweizerisch stark zugenommen hat; - der Import von Delfinen und Walen in die Schweiz seit 2013 untersagt ist; - sich die Behörden beim Vollzug des Tierschutzrechts wertvoller Vollzugsinstrumente bedienen können, die von der TIR unter Beizug externer Experten in Form von Fachpublikationen und Online-Angeboten erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden; - die im deutschen Sprachraum grösste Literatursammlung zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft allen Interessierten in der TIR-Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung steht; - Tierhaltende sich dank der vielfältigen TIR-Dienstleistungen umfassend über den richtigen rechtlichen und praktischen Umgang mit Tieren informieren und ihre grosse Verantwortung besser wahrnehmen können.

Projekte
CHF 185'000

Der kostenlose Rechtsauskunftsdienst für alle Fragen rund um das Tier im Recht

Eine individuelle Rechtsauskunft hilft den Ratsuchenden bei der Lösung von Alltagsproblemen und fördert so das Wohl der betroffenen Tiere. Die Dienstleistung leistet somit einen wichtigen und konkrete...

CHF 145'000

Eine öffentliche Straffalldatenbank für mehr Transparenz im Tierschutzstrafvollzug

Die Datenbank und die Analyse schaffen Transparenz im Tierschutzstrafvollzug. Behörden nehmen Tierschutzdelikte ernster wahr als früher. Das Tierschutzgesetz wird konsequenter umgesetzt. Mängel können...

CHF 35'000

Das TIR-Kurzpraktikum ermöglicht Juristinnen und Juristen eine Spezialisierung im Tierschutzrecht

Es braucht gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die sich auf das Tierschutzrecht spezialisieren, um sowohl auf rechtswissenschaftlicher als auch auf Vollzugsebene einen wichtigen Beitrag für das...

CHF 155'000

Solide Rechtsgrundlagen für einen besseren Schutz von Wildtieren im internationalen Handel

Durch die strengen rechtlichen Regelungen zum Schutz von Wildtieren trägt die Schweiz nicht weiter zum illegalen internationalen Handel bei und importiert keine Produkte oder Erzeugnisse, die unter ti...

CHF 190'000

TIR-Bibliothek: Umfassende Literatursammlung zur Mensch-Tier-Beziehung für fundierte Recherchen

Die Schweiz nimmt international eine Vorreiterrolle in der Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlagen für tierschutzrelevante Themen ein, die sämtlichen Berufsbereichen zugutekommt. Sie stärkt d...

CHF 35'000

Die wissenschaftliche Buchreihe rund um das Tier in Recht und Ethik

Die Schriftenreihe dient der Fortentwicklung und Etablierung des Tierschutzrechts auf akademischer Ebene und der Erarbeitung praktischer Vollzugshilfen für Praktiker. Sie leistet einen wichtigen Beitr...

  1. Zweck (SHAB)

    Die Stiftung unterstützt und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwick-lung von Recht und Ethik zum Schutz der Tiere und in der Mensch-Tier-Beziehung in der Schweiz und im Ausland. Hierzu erfüllt sie namentlich folgende Aufgaben: 1. Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen, welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes fördern und zielgruppenorientiert bekannt- machen. 2. Sie strebt die Umsetzung solcher Erkenntnisse in Rechtslehre, Gesetzge-bung und Rechtspraxis an. 3. Sie leistet Beiträge zur Finanzierung von Veröffentlichungen, Lehraufträgen und Ausbildungskosten, Seminaren und Tagungen. Ein Anspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

  2. Das Wichtigste in Kürze

    Tiere können nicht selber für ihre Anliegen einstehen. Sie sind darum auf engagierte Menschen angewiesen, die dies für sie tun. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren in der Schweiz und international für einen starken rechtlichen und nachhaltigen Tierschutz ein. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die juristischen Aspekte. Es braucht verbindliche Vorschriften, gut informierte Tierhalter und ausgebildete Behörden, damit den Tieren endlich der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Mit intensiver Grundlagenarbeit und zielstrebigem Vorgehen haben wir schon viele bedeutende Erfolge für den Tierschutz erringen können. Die TIR hat beispielsweise massgeblich dazu beigetragen, dass - Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 nicht mehr als Sachen, sondern als eigenständige Lebewesen gelten; - die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist; - sexuelle Handlungen mit Tieren durch das Schweizer Tierschutzrecht seit 2008 verboten sind; - sich das Bundesgericht 2009 erstmals mit Tierversuchen befasst und die Durchführung bestimmter Experimente an Primaten untersagt hat, womit die Bewilligungspraxis für Tierversuche nachhaltig beeinflusst werden konnte; - Untersuchungs- und Gerichtsbehörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte heute viel konsequenter verfolgen als früher und die Zahl der entsprechenden Verurteilungen in den letzten Jahren gesamtschweizerisch stark zugenommen hat; - der Import von Delfinen und Walen in die Schweiz seit 2013 untersagt ist; - sich die Behörden beim Vollzug des Tierschutzrechts wertvoller Vollzugsinstrumente bedienen können, die von der TIR unter Beizug externer Experten in Form von Fachpublikationen und Online-Angeboten erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden; - die im deutschen Sprachraum grösste Literatursammlung zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft allen Interessierten in der TIR-Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung steht; - Tierhaltende sich dank der vielfältigen TIR-Dienstleistungen umfassend über den richtigen rechtlichen und praktischen Umgang mit Tieren informieren und ihre grosse Verantwortung besser wahrnehmen können.

  3. Ziele

    Das Ziel aller unserer Tätigkeiten und Projekte ist die kontinuierliche Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung in Recht, Ethik und Gesellschaft. Dabei stehen folgende Ziele im Fokus: - weiterer Ausbau unserer Tierschutzrecht-Bibliothek; - jährliche Analyse aller dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Tierschutzstraffälle, um Mängel in der Strafuntersuchungs- und Gerichtspraxis offenzulegen und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, damit eine konsequentere Strafverfolgung von Tierquälereien gewährleistet werden kann; - kontinuierliche Aus- und Weiterbildung von Vollzugsbehörden, Institutionen sowie Tierhaltenden; - die Zusammenarbeit mit tierschutzinteressierten Politikerinnen und Politikern ausbauen, um tierschutzrelevante Anliegen auf das politische Parkett zu bringen; - Förderung des Nachwuchses durch das Angebot von Kurzpraktika sowie von Seminaren zum Tierschutzrecht in Kooperation mit der Universität Zürich; - Aufrechterhaltung unseres kostenlosen Rechtsauskunftsdienstes für Ratsuchende; - Vernetzung und Kooperation mit gleichgesinnten Institutionen; - regelmässige Publikationen zu aktuellen Tierschutzrechtsthemen (juristische Nachschlagwerke, Gutachten sowie Informationsbroschüren und Artikel in der Fach- und Tagespresse für Print- und Onlinemedien); - Erweiterung unseres Bekanntheitsgrades als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier im Recht; - Auftritte und Referate an Tagungen, Kongressen sowie weiteren Veranstaltungen.

  4. Grundsätze

    In der Überzeugung, dass das Gesetz und seine verbindliche Durchsetzung bedeutende Stützen für einen griffigen Tierschutz darstellen, fokussiert unsere Tätigkeit darauf, die Rechtsgrundlagen für diese Verbesserungen zu schaffen. Hierfür analysieren wir die Schwachstellen in Gesetzgebung und Vollzug und erarbeiten praxistaugliche Vorschläge für tragfähige Rechtsgrundlagen zum Schutz der Tiere. Diese wollen wir anschliessend in Zusammenarbeit mit Politikern in das geltende Recht einfliessen lassen. Wir nutzen die Hebelwirkung des Rechts für einen wirkungsvollen Tierschutz und helfen auf diese Weise nicht nur in Einzelfällen, sondern generell und allen Tieren. Zudem bieten wir Fachleuten (Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden, Anwälten, Richtern und Studierenden) sowie juristischen Laien praktische Hilfestellungen in tierrelevanten Rechtsfragen. Wir sind bestrebt, das öffentliche Bewusstsein für die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere zu schärfen. Nur motivierte und gut informierte Tierhaltende sind in der Lage, ihre vielfältigen und bedeutenden Aufgaben richtig wahrzunehmen. Dafür bieten wir eine Reihe von teilweise auch kostenlosen Dienstleistungen an. Auch stehen die TIR-Mitarbeitenden Medienschaffenden für eine Vielzahl von Print-, Fernseh-, Radio und Onlinebeiträgen als Interviews- und Auskunftspersonen zu Tierschutzthemen zur Verfügung. Eigene Kolumnen und Serien in verschiedenen Print- und Onlinemedien informieren regelmässig über den richtigen juristischen Umgang mit Tieren. Weil den Tieren mit einem besonnen und sachlichen Vorgehen am besten geholfen werden kann, treten wir stets beherzt, jedoch nie radikal oder gar militant auf.

  5. Massnahmen

    Der Hauptfokus unseres Tuns liegt in folgenden Tätigkeiten: Wir… - schaffen juristische Grundlagen für tierfreundlichere Gesetze und setzen uns für einen besseren Tierschutzvollzug ein; - bringen Tierschutzthemen auf das politische Parkett; - bilden Tierschutzfachpersonal, Behörden und Juristen im Tierschutzrecht aus und liefern Informationen zu tierschutzrechtlichen Fragestellungen; - sensibilisieren Tierhalter und Gesellschaft für die Bedürfnisse der Tiere und die rechtliche Verantwortung ihnen gegenüber; - helfen Ratsuchenden kostenlos bei Fragen rund um das Tier im Recht; - analysieren Schwachstellen in Gesetzgebung und Vollzug und erarbeiten praxistaugliche Vorschläge für tragfähige Rechtsgrundlagen zum Schutz der Tiere; - erfassen und analysieren jährlich sämtliche dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Tierschutzstraffälle, um Mängel in der Strafuntersuchungs- und Gerichtspraxis offenzulegen und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten; - bieten Aus- und Weiterbildungen für Tierhaltende, Vollzugsbehörden sowie andere Institutionen an; - bieten juristische Kurpraktika für Studierende an und führen -  in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich - Seminare zum Thema Tierschutzstrafrecht durch; - informieren die Öffentlichkeit umfassend in Form von juristischen Nachschlagewerken, Gutachten sowie Informationsbroschüren und Artikeln in der Fach- und Tagespresse; - verfassen neue tierschutzrelevante Publikationen in unserer TIR-Schriftenreihe; - vereinbaren Auftritte und Referate an Kongressen, Tagungen und anderen Veranstaltungen im In- und Ausland; - geben als kompetente Anlaufstelle Interviews für Print- und Onlinemedien, Radio und Fernsehen; - vernetzen uns national und international mit anderen Organisationen, da sich durch eine sinnvolle Bündelung der Kräfte oft mehr erreichen lässt. Dazu gehören auch diverse Kooperationen im In- und Ausland; - bleiben im regen Austausch und pflegen unsere Kontakte mit bestehenden sowie auch potentiellen institutionellen sowie auch privaten Gönnerinnen und Gönnern.

  6. Finanzierung

    Die TIR finanziert sich ausschliesslich aus Zuwendungen von institutionellen und privaten Gönnerinnen und Gönnern und erhält keine Staatsbeiträge. Spendenerlöse aus Mailings, Unterstützungsbeiträgen von Vergabestiftungen sowie übrige Spenden stellen die grössten Einnahmequellen dar. Verkäufe von Büchern (Eigenpublikationen), Grusskarten und anderen Artikel aus unserem Webshop tragen zu einem kleineren Teil zum Ertrag bei. Einnahmen aus Nachlässen oder Legaten variieren jährlich sehr stark und stellen keine regelmässigen Einkünfte dar. Das Gleiche gilt für Zins- und Kapitalerträge aus dem nachhaltig investiertem Kapital. Hier beeinflussen der Markt sowie auch die politische Lage das jährliche Resultat.

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Stiftung für das Tier im Recht

Stiftung
Die Stiftung unterstützt und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwick-lung von Recht und Ethik zum Schutz der Tiere und in der Mensch-Tier-Beziehung in der Schweiz und im Ausland. Hierzu erfüllt sie namentlich folgende Aufgaben: 1. Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen, welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes fördern und zielgruppenorientiert bekannt- machen. 2. Sie strebt die Umsetzung solcher Erkenntnisse in Rechtslehre, Gesetzge-bung und Rechtspraxis an. 3. Sie leistet Beiträge zur Finanzierung von Veröffentlichungen, Lehraufträgen und Ausbildungskosten, Seminaren und Tagungen. Ein Anspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Tiere können nicht selber für ihre Anliegen einstehen. Sie sind darum auf engagierte Menschen angewiesen, die dies für sie tun. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren in der Schweiz und international für einen starken rechtlichen und nachhaltigen Tierschutz ein. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die juristischen Aspekte. Es braucht verbindliche Vorschriften, gut informierte Tierhalter und ausgebildete Behörden, damit den Tieren endlich der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Mit intensiver Grundlagenarbeit und zielstrebigem Vorgehen haben wir schon viele bedeutende Erfolge für den Tierschutz erringen können. Die TIR hat beispielsweise massgeblich dazu beigetragen, dass - Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 nicht mehr als Sachen, sondern als eigenständige Lebewesen gelten; - die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist; - sexuelle Handlungen mit Tieren durch das Schweizer Tierschutzrecht seit 2008 verboten sind; - sich das Bundesgericht 2009 erstmals mit Tierversuchen befasst und die Durchführung bestimmter Experimente an Primaten untersagt hat, womit die Bewilligungspraxis für Tierversuche nachhaltig beeinflusst werden konnte; - Untersuchungs- und Gerichtsbehörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte heute viel konsequenter verfolgen als früher und die Zahl der entsprechenden Verurteilungen in den letzten Jahren gesamtschweizerisch stark zugenommen hat; - der Import von Delfinen und Walen in die Schweiz seit 2013 untersagt ist; - sich die Behörden beim Vollzug des Tierschutzrechts wertvoller Vollzugsinstrumente bedienen können, die von der TIR unter Beizug externer Experten in Form von Fachpublikationen und Online-Angeboten erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden; - die im deutschen Sprachraum grösste Literatursammlung zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft allen Interessierten in der TIR-Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung steht; - Tierhaltende sich dank der vielfältigen TIR-Dienstleistungen umfassend über den richtigen rechtlichen und praktischen Umgang mit Tieren informieren und ihre grosse Verantwortung besser wahrnehmen können.

Wirkungsgebiet

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Stiftung für das Tier im Recht

Stiftung

Die Stiftung unterstützt und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwick-lung von Recht und Ethik zum Schutz der Tiere und in der Mensch-Tier-Beziehung in der Schweiz und im Ausland. Hierzu erfüllt sie namentlich folgende Aufgaben: 1. Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen, welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes fördern und zielgruppenorientiert bekannt- machen. 2. Sie strebt die Umsetzung solcher Erkenntnisse in Rechtslehre, Gesetzge-bung und Rechtspraxis an. 3. Sie leistet Beiträge zur Finanzierung von Veröffentlichungen, Lehraufträgen und Ausbildungskosten, Seminaren und Tagungen. Ein Anspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Tiere können nicht selber für ihre Anliegen einstehen. Sie sind darum auf engagierte Menschen angewiesen, die dies für sie tun. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren in der Schweiz und international für einen starken rechtlichen und nachhaltigen Tierschutz ein. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die juristischen Aspekte. Es braucht verbindliche Vorschriften, gut informierte Tierhalter und ausgebildete Behörden, damit den Tieren endlich der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Mit intensiver Grundlagenarbeit und zielstrebigem Vorgehen haben wir schon viele bedeutende Erfolge für den Tierschutz erringen können. Die TIR hat beispielsweise massgeblich dazu beigetragen, dass - Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 nicht mehr als Sachen, sondern als eigenständige Lebewesen gelten; - die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist; - sexuelle Handlungen mit Tieren durch das Schweizer Tierschutzrecht seit 2008 verboten sind; - sich das Bundesgericht 2009 erstmals mit Tierversuchen befasst und die Durchführung bestimmter Experimente an Primaten untersagt hat, womit die Bewilligungspraxis für Tierversuche nachhaltig beeinflusst werden konnte; - Untersuchungs- und Gerichtsbehörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte heute viel konsequenter verfolgen als früher und die Zahl der entsprechenden Verurteilungen in den letzten Jahren gesamtschweizerisch stark zugenommen hat; - der Import von Delfinen und Walen in die Schweiz seit 2013 untersagt ist; - sich die Behörden beim Vollzug des Tierschutzrechts wertvoller Vollzugsinstrumente bedienen können, die von der TIR unter Beizug externer Experten in Form von Fachpublikationen und Online-Angeboten erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden; - die im deutschen Sprachraum grösste Literatursammlung zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft allen Interessierten in der TIR-Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung steht; - Tierhaltende sich dank der vielfältigen TIR-Dienstleistungen umfassend über den richtigen rechtlichen und praktischen Umgang mit Tieren informieren und ihre grosse Verantwortung besser wahrnehmen können.

Kontakt
  • +41 61 278 93 83
  • office@stiftungschweiz.ch
  • https://stiftungschweiz.ch/
  • Basel, Basel-Stadt
SHAB Daten

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    SHAB Eintrag 30. August 2023
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    SHAB Eintrag 8. August 2023
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    SHAB Eintrag 14. Februar 2023
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Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2023