Projektdauer 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

Eine öffentliche Straffalldatenbank für mehr Transparenz im Tierschutzstrafvollzug

  1. Ziel
    Die Datenbank und die Analyse schaffen Transparenz im Tierschutzstrafvollzug. Behörden nehmen Tierschutzdelikte ernster wahr als früher. Das Tierschutzgesetz wird konsequenter umgesetzt. Mängel können erkannt und beseitigt werden.
  2. Herausforderung
    Die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Tierschutzdelikten ist für einen nachhaltigen Tierschutz äusserst bedeutsam. In der Praxis werden Verstösse von den zuständigen Behörden aber immer noch bagatellisiert.
  3. Handlungsbedarf
    Es ist inakzeptabel, dass Gesetzesbestimmungen in einigen Kantonen ignoriert und Tierschutzverstösse nicht konsequent verfolgt oder nur mit symbolischen Strafen geahndet werden. Um Verbesserungen zu erwirken, müssen Mängel zuerst aufgedeckt werden.
  4. Massnahmen
    Die Datenbank wird kontinuierlich ausgebaut und jährlich mit dem Fallmaterial des Vorjahres aktualisiert. Die kritische Analyse zeigt Entwicklungen sowie bestehende Mängel im Tierschutzvollzug auf.
  5. Kooperationspartner
    Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV); die kantonalen Veterinärdienste und weitere involvierte Behörden (kantonal unterschiedlich).
  6. Wirkung
    Durch die geschaffene Transparenz in der Schweizer Tierschutzstrafpraxis bewirkt die TIR, dass Missstände aufgrund der verbesserten Vollzugspraxis abnehmen und allfällige Straftäter härter und angemessener bestraft werden.
  7. Besondere Qualität des Projekts; Eignung der Organisation
    Die Datenbank und die jährliche Analyse leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzstrafvollzugs und damit zu einer konsequenten Umsetzung der Tierschutzvorschriften sowie einem nachhaltigen Tierschutz.

Wirkungsgebiet