Projektdauer 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

Das TIR-Kurzpraktikum ermöglicht Juristinnen und Juristen eine Spezialisierung im Tierschutzrecht

  1. Ziel
    Es braucht gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die sich auf das Tierschutzrecht spezialisieren, um sowohl auf rechtswissenschaftlicher als auch auf Vollzugsebene einen wichtigen Beitrag für das Wohlergehen der Tiere leisten zu können.
  2. Herausforderung
    Die Förderung des Tierschutznachwuchses ist für die kontinuierliche Verbesserung der rechtlichen Stellung der Tiere unerlässlich. Allerdings bildet das Tierschutzrecht keinen Bestandteil der juristischen Ausbildung an Schweizer Universitäten.
  3. Handlungsbedarf
    Es ist von grosser Bedeutung, dass der Nachwuchs im Tierschutzrecht gefördert wird und interessierte Juristinnen und Juristen auf diese Weise längerfristig für den Tierschutz gewonnen werden können.
  4. Massnahmen
    Mit dem Praktikum erhalten Studierende einen vertieften Einblick in das Tierschutzrecht und in das breite Spektrum von tierrelevanten Rechtsbereichen. Dabei werden die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Tierschutzbewusstseins geschaffen.
  5. Kooperationspartner
    Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Zürich.
  6. Wirkung
    Durch die gezielte Förderung des juristischen Nachwuchses sorgt die TIR dafür, dass die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts auch mittel- bis langfristig sichergestellt ist.
  7. Besondere Qualität des Projekts; Eignung der Organisation
    Die TIR ist als Kompetenzzentrum im Tierschutzrecht etabliert. Sie setzt sich seit 1996 für die Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung ein. Wir pflegen ein sachliches Vorgehen und kooperieren mit Behörden und anderen Organisationen.

Wirkungsgebiet