Non-Profit Organization

Stiftung Marabu - Kulturzentrum für das Oberbaselbiet

Foundation

  1. Purpose (SOGC)

    Absicht des Stifters ist es, einen Rechtsträger zu gründen, der im Kulturzentrum Marabu die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt, um darin langfristig einen vielfältigen Kulturbetrieb zu ermöglichen sowie diesen soweit als möglich finanziell und ideell zu unterstützen. Die Stiftung bezweckt insbesondere: a. das Grundstück Nr. 995, Grundbuch Gelterkinden, als selbständiges entgeltliches Baurecht mit der Nr. D5221 zu übernehmen und die auf Grundstück Nr. 995 stehenden Gebäude von der Einwohnergemeinde Gelterkinden zum Preis von CHF 1.00 zu erwerben sowie die Gebäude zweckdienlich zu renovieren und langfristig in Stand zu halten. b. die Kulturräume zu möglichst günstigen Bedingungen an eine Betreiber-Organisation zu vermieten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies der Verein Kultur Marabu, Gelterkinden. c. Die übrigen Räumlichkeiten zu ortsüblichen Bedingungen zu vermieten. Allfällige Überschüsse aus der Vermietung jenes Teils der Liegenschaft, der nicht kulturellen Zwecken dient, müssen im Sinne der vorstehenden lit. a und b verwendet werden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und strebt keinen Gewinn an.

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Stiftung Marabu - Kulturzentrum für das Oberbaselbiet

Foundation

Absicht des Stifters ist es, einen Rechtsträger zu gründen, der im Kulturzentrum Marabu die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt, um darin langfristig einen vielfältigen Kulturbetrieb zu ermöglichen sowie diesen soweit als möglich finanziell und ideell zu unterstützen. Die Stiftung bezweckt insbesondere: a. das Grundstück Nr. 995, Grundbuch Gelterkinden, als selbständiges entgeltliches Baurecht mit der Nr. D5221 zu übernehmen und die auf Grundstück Nr. 995 stehenden Gebäude von der Einwohnergemeinde Gelterkinden zum Preis von CHF 1.00 zu erwerben sowie die Gebäude zweckdienlich zu renovieren und langfristig in Stand zu halten. b. die Kulturräume zu möglichst günstigen Bedingungen an eine Betreiber-Organisation zu vermieten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies der Verein Kultur Marabu, Gelterkinden. c. Die übrigen Räumlichkeiten zu ortsüblichen Bedingungen zu vermieten. Allfällige Überschüsse aus der Vermietung jenes Teils der Liegenschaft, der nicht kulturellen Zwecken dient, müssen im Sinne der vorstehenden lit. a und b verwendet werden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und strebt keinen Gewinn an.

SOGC data

Data according to SOGC.

SOGC News
  • PDF
    SOGC entry September 19, 2024
  • PDF
    SOGC entry August 5, 2020
  • PDF
    SOGC entry June 24, 2020
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Last updated on September 22, 2024