Förder- und Unterstützungsstiftung der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung
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Purpose (SOGC)
Die Stiftung bezweckt die Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an überlebende Ehegatten eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung, gleichgültig unter welchem Güterstand sich die Ehe befand, sofern die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes nicht gemäss Art. 117 f. ZGB infolge eines Gerichtsurteils getrennt leben; an die Kinder eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung; an die Eltern eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung. Sind keine der vorgenannten Personen vorhanden, so ist der Stiftungsrat berechtigt aber nicht verpflichtet, allfälligen anderen verwandten oder nichtverwandten Personen, die den Verstorbenen regelmässig finanziell oder durch andere Zuwendungen unterstützt haben, oder die dem Verstorbenen regelmässig unterstützt wurden, einen Beitrag bis zur Höhe des dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern zustehenden Sterbegeldes auszurichten, jedoch nur soweit der Verstorbene eigene Beiträge geleistet hat. Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrift dürfen jedoch nur an natürliche Personen ausbezahlt werden. Im Übrigen vergleiche Stiftungsurkunde.
Area of Impact
Förder- und Unterstützungsstiftung der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung
Die Stiftung bezweckt die Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an überlebende Ehegatten eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung, gleichgültig unter welchem Güterstand sich die Ehe befand, sofern die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes nicht gemäss Art. 117 f. ZGB infolge eines Gerichtsurteils getrennt leben; an die Kinder eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung; an die Eltern eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung. Sind keine der vorgenannten Personen vorhanden, so ist der Stiftungsrat berechtigt aber nicht verpflichtet, allfälligen anderen verwandten oder nichtverwandten Personen, die den Verstorbenen regelmässig finanziell oder durch andere Zuwendungen unterstützt haben, oder die dem Verstorbenen regelmässig unterstützt wurden, einen Beitrag bis zur Höhe des dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern zustehenden Sterbegeldes auszurichten, jedoch nur soweit der Verstorbene eigene Beiträge geleistet hat. Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrift dürfen jedoch nur an natürliche Personen ausbezahlt werden. Im Übrigen vergleiche Stiftungsurkunde.
Data according to SOGC.
- Tägerhardring 8, c/o Schweizerische Zahntechniker-Vereinigung, 5436 Würenlos, CH
- July 19, 2010
- Eidg. Departement des Innern
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Bernhard Schrieder SOGCmember of the Foundation Board
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Jacques Repond SOGCpresident of the committee of founding
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Erwin Eitler SOGCmember of the Foundation Board
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Juliana Villiger SOGCmember of the Foundation Board
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TBO Revisions AG (CHE-103.352.097) SOGC Auditorauditor
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Nico Kunz SOGCmember of the Foundation Board
Last updated on June 4, 2024