Non-Profit Organization

Urban Change Stiftung

Foundation

  1. Purpose (SOGC)

    Die Stiftung bezweckt (i), die Entwicklung und Förderung des dezentralisierten Urban Change Protokolls (Protokoll), sowie (ii) die Entwicklung und Förderung des Urban Change Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einzelpersonen durch einzelne Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); in der Öffentlichkeit das Urban Change Ökosystem sowie das Urban Change Protokoll und damit verbundene Technologien und Anwendungen anpreisen und diese schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); digitale und nicht-digitale Vermögenswerte zu diesen Zwecken halten und verwalten; mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Urban Change Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des Urban Change Tokens; eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (Urban Change DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Urban Change Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Urban Change Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das Urban Change Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Urban Change Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

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Urban Change Stiftung

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Die Stiftung bezweckt (i), die Entwicklung und Förderung des dezentralisierten Urban Change Protokolls (Protokoll), sowie (ii) die Entwicklung und Förderung des Urban Change Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einzelpersonen durch einzelne Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); in der Öffentlichkeit das Urban Change Ökosystem sowie das Urban Change Protokoll und damit verbundene Technologien und Anwendungen anpreisen und diese schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); digitale und nicht-digitale Vermögenswerte zu diesen Zwecken halten und verwalten; mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Urban Change Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des Urban Change Tokens; eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (Urban Change DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Urban Change Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Urban Change Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das Urban Change Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Urban Change Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

SOGC data

Data according to SOGC.

SOGC News
  • PDF
    SOGC entry April 18, 2024
  • PDF
    SOGC entry May 2, 2023
  • PDF
    SOGC entry March 2, 2023
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Last updated on April 24, 2024