Stiftung Rechtshilfe für Behinderte
Förderorganisation
Themenbereich
Zielgruppe
Zweck (SHAB)
Förderung der unentgeltlichen Rechtsberatung und Rechtshilfe für Behinderte (im Sinne von Art. 4 IVG) vorallem auf dem Gebiete des Versicherungswesens und des Arbeitsrechtes; stellt zu diesem Zwecke der SAEB (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft zur Eingli... mehr
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Wirkungsgebiet
SHAB Daten
Daten gemäss SHAB.
- Grütlistrasse 20, c/o Inclusion Handicap, Rechtsdienst SVR Zürich, 8002 Zürich, CH
- 23. August 1994
- Eidg. Departement des Innern
Personen
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Georg Pestalozzi SHABPräsident:in des Stiftungsrates
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Mitglied des Stiftungsrates und Kassier
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Petra Susanne Kern SHABMitglied des Stiftungsrates
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Aktuelle Beiträge
Zuletzt aktualisiert am
23. April 2024