The Most Important in Brief
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von hilfsbedürftigen Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 3 des Opferhilfegesetzes (OHG). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung eine Beratungsstelle mit dem Namen "Opferberatung Zürich".
-
Purpose (SOGC)
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 9 ff. Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfesgesetz, OHG) vom 23. März 2007. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung im Sinne von Art. 1 ff. OHG eine Beratungsstelle mit dem Namen Opferberatung Zürich.
-
The Most Important in Brief
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von hilfsbedürftigen Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 3 des Opferhilfegesetzes (OHG). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung eine Beratungsstelle mit dem Namen "Opferberatung Zürich".
-
Goals
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Opfer von Straftaten gemäss dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG), unabhängig von Alter und Geschlecht. Die Opferberatung Zürich leistet Hilfe in psychologischer, rechtlicher, sozialer und finanzieller Hinsicht und vermittelt im Bedarfsfall geeignete weiterführende Hilfsangebote.
-
Principles
Das unentgeltliche Beratungsangebot richtet sich an Menschen - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Religion - die durch eine Straftat im Sinne des OHG unmittelbar in ihrer psychischen, physischen und/oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind. Die Opferberatung Zürich ist verlässliche, kompetente Partnerin in der Umsetzung des Opferhilfegesetzes zu Gunsten des Opfers. Die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist geprägt von Respekt und Achtung vor jedem Menschen als Individuum mit jeweils eigener Geschichte, Lebensform, eigenem Hintergrund und individuellen Ressourcen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht nach Art. 11 OHG.
Area of Impact
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 9 ff. Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfesgesetz, OHG) vom 23. März 2007. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung im Sinne von Art. 1 ff. OHG eine Beratungsstelle mit dem Namen Opferberatung Zürich.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von hilfsbedürftigen Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 3 des Opferhilfegesetzes (OHG). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung eine Beratungsstelle mit dem Namen "Opferberatung Zürich".
- +41 61 278 93 83
- office@stiftungschweiz.ch
- https://stiftungschweiz.ch/
- Basel, Basel-Stadt
Data according to SOGC.
- Gartenhofstrasse 17, 8004 Zürich, CH
- September 13, 2000
- BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) (CHE-239.560.630)
-
Fedor Bottler SOGCmember of the Foundation Board
-
Katharina Ziegler SOGCvice-chairperson of the foundation board
-
Christoph Erdös SOGCchairperson of the foundation board
-
Alfred Bänziger SOGCmember of the Foundation Board
-
Ruth Zollinger SOGCmember of the Foundation Board
-
Beat Mantel SOGCmember of the Foundation Board
-
Bernadette Zürcher SOGCmember of the Foundation Board
-
Progressia Wirtschaftsprüfung AG (CHE-310.978.038) SOGC Auditorauditor
Last updated on September 13, 2024