Non-Profit Organization

Stiftung Hof Regaboga Egnach

Foundation

  1. Purpose (SOGC)

    a) Die Stiftung Hof Regaboga Egnach bezweckt den Einsatz für die Interessen benachteiligter Tiere. Diese Aufgabe beinhaltet, Tiere zu beheimaten und zu betreuen, welche infolge von Blindheit, Behinderungen, hohem Alter, Inkontinenz, schwieriger Sozialisation spezielle Bedürfnisse haben oder Tiere, welche sich in einem Umfeld befinden, wo sie aus Notgründen nicht mehr bleiben können usw. Sie ermöglicht den Tieren ein Zuhause jenseits menschlicher Nutzungsansprüche. Es werden weder Tiere weitervermittelt noch verkauft. Das jeweils aufgenommene Tier hat Anspruch auf eine lebenslängliche Betreuung und Beheimatung im Stiftungshof. Tiere welche im Stiftungshof zur Welt kommen, bleiben lebenslänglich. b) Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit der Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt darüber ein Stiftungsreglement. c) Der Stiftungsrat ist insbesondere befugt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Landkäufe zu tätigen, Liegenschaften zu halten und zu veräussern, entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen und Baubeschlüsse zu fassen. d) Der Stiftungsrat ist befugt, Institutionen / Projekte zu unterstützen, welche den Stiftungszweck fördern. e) Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.

Area of Impact

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Stiftung Hof Regaboga Egnach

Foundation

a) Die Stiftung Hof Regaboga Egnach bezweckt den Einsatz für die Interessen benachteiligter Tiere. Diese Aufgabe beinhaltet, Tiere zu beheimaten und zu betreuen, welche infolge von Blindheit, Behinderungen, hohem Alter, Inkontinenz, schwieriger Sozialisation spezielle Bedürfnisse haben oder Tiere, welche sich in einem Umfeld befinden, wo sie aus Notgründen nicht mehr bleiben können usw. Sie ermöglicht den Tieren ein Zuhause jenseits menschlicher Nutzungsansprüche. Es werden weder Tiere weitervermittelt noch verkauft. Das jeweils aufgenommene Tier hat Anspruch auf eine lebenslängliche Betreuung und Beheimatung im Stiftungshof. Tiere welche im Stiftungshof zur Welt kommen, bleiben lebenslänglich. b) Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit der Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt darüber ein Stiftungsreglement. c) Der Stiftungsrat ist insbesondere befugt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Landkäufe zu tätigen, Liegenschaften zu halten und zu veräussern, entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen und Baubeschlüsse zu fassen. d) Der Stiftungsrat ist befugt, Institutionen / Projekte zu unterstützen, welche den Stiftungszweck fördern. e) Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.

SOGC data

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    SOGC entry January 9, 2025
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Last updated on January 28, 2025