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Purpose (SOGC)
Die Verpflichtungen des geistlichen Inhabers der St. Anna-Pfrund sind folgende: Er soll zur Besorgung des Kindergottesdienstes der römisch-katholischen Kirchgemeinde nach besten Kräften und unbeschadet seiner übrigen Verpflichtungen behülflich sein; er soll zur Aushülfe am Religionsunterricht der Jugend an Sonn- und Werktagen verpflichtet sein; er hat sich am Beichthören, sowohl der Jugend wie der Erwachsenen zu beteiligen, ebenso bei der religiösen Pflege der Kranken; er soll an Sonn- und Feiertagen am vormittägigen und wenn möglich auch am nachmittägigen Pfarrgottesdienst fleissig Anteil nehmen, auch soll er sich am Pfarrgottesdienste an den Werktagen so viel als möglich beteiligen und wenn erforderlich dabei Aushülfe leisten; er hat alle Tage in der Pfarrkirche der Stadt Solothurn das heilige Messopfer darzubringen; von diesen heiligen Messen muss jede Woche eine für die Stifterin und deren lebenden und verstorbenen Verwandten celebriert werden. Die Celebrierung der heil. Messe in einer andern Kirche soll dem H.H. Pfrundinhaber bewilligt sein, jedoch darf daraus für die Pfrund keine dauernde Verpflichtung entstehen. Er soll, wenn möglich, die Seelmessen der St. Anna-Congregation persolvieren, wofür ihm letztere die betreffenden Stipendien zu entrichten hat. Wenn für den Inhaber der Pfründe Hindernisse eintreten sollten, sei es infolge Krankheit oder anderer zufälliger oder selbstgewählter Umstände, wodurch er an der Celebrierung der wöchentlichen heiligen (Messen) Stiftungsmesse für die Stifterin gehindert würde, so hat er für Ersetzung zu sorgen, so dass wöchentlich diese heilige Messe gelesen wird, wie oben bestimmt ist.
Area of Impact
Die Verpflichtungen des geistlichen Inhabers der St. Anna-Pfrund sind folgende: Er soll zur Besorgung des Kindergottesdienstes der römisch-katholischen Kirchgemeinde nach besten Kräften und unbeschadet seiner übrigen Verpflichtungen behülflich sein; er soll zur Aushülfe am Religionsunterricht der Jugend an Sonn- und Werktagen verpflichtet sein; er hat sich am Beichthören, sowohl der Jugend wie der Erwachsenen zu beteiligen, ebenso bei der religiösen Pflege der Kranken; er soll an Sonn- und Feiertagen am vormittägigen und wenn möglich auch am nachmittägigen Pfarrgottesdienst fleissig Anteil nehmen, auch soll er sich am Pfarrgottesdienste an den Werktagen so viel als möglich beteiligen und wenn erforderlich dabei Aushülfe leisten; er hat alle Tage in der Pfarrkirche der Stadt Solothurn das heilige Messopfer darzubringen; von diesen heiligen Messen muss jede Woche eine für die Stifterin und deren lebenden und verstorbenen Verwandten celebriert werden. Die Celebrierung der heil. Messe in einer andern Kirche soll dem H.H. Pfrundinhaber bewilligt sein, jedoch darf daraus für die Pfrund keine dauernde Verpflichtung entstehen. Er soll, wenn möglich, die Seelmessen der St. Anna-Congregation persolvieren, wofür ihm letztere die betreffenden Stipendien zu entrichten hat. Wenn für den Inhaber der Pfründe Hindernisse eintreten sollten, sei es infolge Krankheit oder anderer zufälliger oder selbstgewählter Umstände, wodurch er an der Celebrierung der wöchentlichen heiligen (Messen) Stiftungsmesse für die Stifterin gehindert würde, so hat er für Ersetzung zu sorgen, so dass wöchentlich diese heilige Messe gelesen wird, wie oben bestimmt ist.
Data according to SOGC.
- Hauptgasse 75, bei Römisch-katholische Kirchgemeinde, 4500 Solothurn, CH
- December 23, 2019
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Karl Heeb SOGCchairperson of the foundation board
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member of the Foundation Board
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member and minutes secretary of the foundation board
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Rolf Jenni SOGCVerwalter (Nichtmitglied)
Last updated on April 29, 2025