The Most Important in Brief
Die Sara Aduse Foundation setzt sich dafür ein, die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) zu beenden. Wir glauben an die universelle Menschenwürde und das Recht jedes Mädchens, jeder Frau und jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Selbstbestimmung. Durch unsere gezielten Massnahmen und Programme in der Schweiz und in Äthiopien, wollen wir FGM als schädliche Praxis verbannen und die betroffenen Mädchen und Frauen unterstützen. Wir bieten Unterstützung mit Hilfe zur Selbsthilfe, Bildung durch Patenschaftsprogramme und kreieren sichere Räume, in denen Mädchen und Frauen ihre Rechte kennen und verteidigen lernen können.
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Purpose (SOGC)
1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene. 2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch: - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung; - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen; - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit; - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen; - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben; - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren. 3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist. unterstützen. 4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar Zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung. 5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen. 6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. 7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. 8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. 9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.
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The Most Important in Brief
Die Sara Aduse Foundation setzt sich dafür ein, die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) zu beenden. Wir glauben an die universelle Menschenwürde und das Recht jedes Mädchens, jeder Frau und jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Selbstbestimmung. Durch unsere gezielten Massnahmen und Programme in der Schweiz und in Äthiopien, wollen wir FGM als schädliche Praxis verbannen und die betroffenen Mädchen und Frauen unterstützen. Wir bieten Unterstützung mit Hilfe zur Selbsthilfe, Bildung durch Patenschaftsprogramme und kreieren sichere Räume, in denen Mädchen und Frauen ihre Rechte kennen und verteidigen lernen können.
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Principles
Unsere Forderungen: DAS 10-PUNKTE-MANIFEST. 8.000 Mädchen werden jeden Tag beschnitten - ohne Betäubung und meist ohne medizinische Nachversorgung. Vor allem aber auch ohne juristische Konsequenzen. Deshalb Fordern wir: EIN GESETZLICHES VERBOT VON WEIBLICHER GENITALVERSTÜMMELUNG WELTWEIT. Das kann durch Ratifizierung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und anderer internationaler Menschenrechtsabkommen umgesetzt werden. LÜCKENLOSE STRAFVERFOLGUNGSMASSNAHMEN GEGEN DIEJENIGEN, DIE DIESE PRAKTIK DURCHFÜHREN UND UNTERSTÜTZEN Regierungen, Staatengemeinschaften und Strafverfolgungsbehörden müssen sicherstellen, dass Strafen drakonisch umgesetzt und Täterinnen und Täter für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden. ANERKENNUNG VON FGM ALS ASYLGRUND. Wenn Frauen und Mädchen aufgrund von FGM in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, müssen sie als Asylberechtigte anerkannt werden, da sie nicht in der Lage sind, Schutz in ihrem Heimatland zu erhalten. Die Anerkennung von FGM als Asylgrund ist eine wichtige Maßnahme, um Frauen und Mädchen zu schützen und ihre Menschenrechte zu wahren. MELDEPFLICHT FÜR MEDIZINISCHES PERSONAL UND GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN AN BEHÖRDEN bei Verdacht einer drohenden oder eine bereits erfolgten Genitalverstümmelung. Das setzt voraus, dass Berufsfelder wie Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden. GEZIELTE SCHULUNG VON MEDIZINISCHEN, SOZIALEN, JURISTISCHEN UND PÄDAGOGISCHEN FACHKRÄFTEN SOWIE POLIZEI, EINWANDERUNGSBEHÖRDEN UND JUGENDÄMTERN in der Erkennung, Behandlung und Prävention von FGM. EINBEZIEHUNG VON MÄNNERN UND JUNGEN IN DER BEKÄMPFUNG VON FGM, um ihre Rolle und Verantwortung bei der Ausrottung von FGM zu fördern. Männer sind wichtige Unterstützer und müssen in Sensibilisierungskampagnen und anderen Massnahmen zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung eingebunden werden. AUFKLÄRUNGS- UND SENSIBILISIERUNGSKAMPAGNEN IN SCHULEN UND BILDUNGSEINRICHTUNGEN. Schüler und Schülerinnen sollen über die Gefahren und folgenschweren Auswirkungen von weiblicher Genitalverstümmelung aufgeklärt werden, damit sie sich für eine bessere Zukunft einsetzen können. Hier können soziale Medien und lokale Gemeinschaften gezielt genutzt werden. ZUSAMMENARBEIT MIT RELIGIÖSEN FÜHRERN UND GLAUBENSGEMEINSCHAFTEN. Da weibliche Genitalverstümmelung oft unter dem Vorwand von religiösen Gründen durchgeführt wird, ist es wichtig, mit Glaubensgemeinschaften und ihren Führern zu kooperieren. VOLLSTÄNDIGE KOSTENÜBERNAHME VON BEHANDLUNG UND RÜCKOPERATIONEN sowie der medizinischen und psychologischen Nachbehandlung für von FGM-betroffenen Frauen. Das muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Frauen erfolgen. AUFBAU VON NETZWERKEN UND PARTNERSCHAFTEN MIT ORGANISATIONEN, DIE SICH FÜR DIE BEKÄMPFUNG VON FGM EINSETZEN, um Wissen und Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Aktionen zu starten.
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Measures
- Bildungs-/Patenschaftsprogramme zum Schutz vor FGM - Community Arbeit - Sensibilisierungskampagnen - Öffentlichkeitsarbeit
Area of Impact
1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene. 2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch: - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung; - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen; - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit; - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen; - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben; - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren. 3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist. unterstützen. 4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar Zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung. 5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen. 6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. 7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. 8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. 9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.
Die Sara Aduse Foundation setzt sich dafür ein, die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) zu beenden. Wir glauben an die universelle Menschenwürde und das Recht jedes Mädchens, jeder Frau und jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Selbstbestimmung. Durch unsere gezielten Massnahmen und Programme in der Schweiz und in Äthiopien, wollen wir FGM als schädliche Praxis verbannen und die betroffenen Mädchen und Frauen unterstützen. Wir bieten Unterstützung mit Hilfe zur Selbsthilfe, Bildung durch Patenschaftsprogramme und kreieren sichere Räume, in denen Mädchen und Frauen ihre Rechte kennen und verteidigen lernen können.
Data according to SOGC.
- Bergstrasse 110, c/o Sara Aduse, 8032 Zürich, CH
- December 20, 2022
- Eidg. Departement des Innern, in Bern
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SOGC entry March 28, 2025
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SOGC entry October 1, 2024
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SOGC entry November 23, 2023
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Rami Abubeker Aduse SOGCchairperson of the foundation board
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Serves Audit AG (CHE-113.985.513) SOGC Auditorauditor
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member of the Foundation Board
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Kim Johansson SOGCmember of the Foundation Board
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Sara Aduse SOGCgeneral manager
Last updated on February 12, 2024