Gemeinnützige Organisation

Gut Aiderbichl Stiftung Schweiz

Stiftung

  1. Zweck (SHAB)

    Die Stiftung bezweckt, die Förderung der Allgemeinheit -auf dem Gebiet des Tierschutzes in geistiger, kultureller, ethischer aber auch in materieller Hinsicht; -im Umgang mit Schwächeren im Sinne einer gesamtheitlichen Humanität. Die Stiftung verfolgt ausser dem angeführten gemeinnützigen Zweck keine anderen Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn und sie erfüllt ihren gemeinnützigen Zweck selbst. Die Stiftung ist berechtigt, ihren Stiftungszweck und ihre Tätigkeit im In- und Ausland zu erfüllen bzw. auszuüben, aber auch über eine Gesellschaft bzw. einen sonstigen Rechtsträger, nach Massgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, im In- und Ausland zu erfüllen und zu führen, an der die Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden: 1. Unterstützung des Tierschutzes und des Schutzes von Schwächeren, der darin besteht, Tieren und Schwächeren eine rechtlich gesicherte Position als Mitgeschöpfe in Gesetz und Wirklichkeit zukommen zu lassen; 2. die Übernahme tatsächlicher Kosten von Gnadehöfen und vergleichbaren Institutionen, die dem Tierschutzgedanken verpflichtet sind, in diesem Zusammenhang Tiere art- und tierschutzgerecht zu versorgen und zu betreuen; 3. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen und Medienarbeit im Sinne der Verbreitung von Tierschutz und einer neuen "Humanität", die Menschen, Tiere und Natur gleichermassen berücksichtigt; 4. Wertevermittlung im Umgang mit Tieren und Schwächeren der Gesellschaft, insbesondere an zukünftigen Generationen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks ist die Stiftung berechtigt, 1. Personal zu beschäftigen, Liegenschaften und andere Vermögenswerte im In- und Ausland zu erwerben und zu veräussern, Gesellschaftsbeteiligungen einzugehen, zu verwalten und sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszweckes geeignet sind; 2. Spenden und Zuwendungen entgegenzunehmen; 3. die Geschäftsführung anderer Stiftungen im In- und Ausland zu übernehmen. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde im In- und Ausland finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern. Die Förderung kann sowohl einmalige Beiträge beinhalten wie auch wiederkehrende Unterstützung, z.B. im Rahmen von länger dauernden Programmen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieses Stiftungsstatuts nicht zu.

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Die Stiftung bezweckt, die Förderung der Allgemeinheit -auf dem Gebiet des Tierschutzes in geistiger, kultureller, ethischer aber auch in materieller Hinsicht; -im Umgang mit Schwächeren im Sinne einer gesamtheitlichen Humanität. Die Stiftung verfolgt ausser dem angeführten gemeinnützigen Zweck keine anderen Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn und sie erfüllt ihren gemeinnützigen Zweck selbst. Die Stiftung ist berechtigt, ihren Stiftungszweck und ihre Tätigkeit im In- und Ausland zu erfüllen bzw. auszuüben, aber auch über eine Gesellschaft bzw. einen sonstigen Rechtsträger, nach Massgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, im In- und Ausland zu erfüllen und zu führen, an der die Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden: 1. Unterstützung des Tierschutzes und des Schutzes von Schwächeren, der darin besteht, Tieren und Schwächeren eine rechtlich gesicherte Position als Mitgeschöpfe in Gesetz und Wirklichkeit zukommen zu lassen; 2. die Übernahme tatsächlicher Kosten von Gnadehöfen und vergleichbaren Institutionen, die dem Tierschutzgedanken verpflichtet sind, in diesem Zusammenhang Tiere art- und tierschutzgerecht zu versorgen und zu betreuen; 3. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen und Medienarbeit im Sinne der Verbreitung von Tierschutz und einer neuen "Humanität", die Menschen, Tiere und Natur gleichermassen berücksichtigt; 4. Wertevermittlung im Umgang mit Tieren und Schwächeren der Gesellschaft, insbesondere an zukünftigen Generationen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks ist die Stiftung berechtigt, 1. Personal zu beschäftigen, Liegenschaften und andere Vermögenswerte im In- und Ausland zu erwerben und zu veräussern, Gesellschaftsbeteiligungen einzugehen, zu verwalten und sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszweckes geeignet sind; 2. Spenden und Zuwendungen entgegenzunehmen; 3. die Geschäftsführung anderer Stiftungen im In- und Ausland zu übernehmen. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde im In- und Ausland finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern. Die Förderung kann sowohl einmalige Beiträge beinhalten wie auch wiederkehrende Unterstützung, z.B. im Rahmen von länger dauernden Programmen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieses Stiftungsstatuts nicht zu.

Wirkungsgebiet

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Die Stiftung bezweckt, die Förderung der Allgemeinheit -auf dem Gebiet des Tierschutzes in geistiger, kultureller, ethischer aber auch in materieller Hinsicht; -im Umgang mit Schwächeren im Sinne einer gesamtheitlichen Humanität. Die Stiftung verfolgt ausser dem angeführten gemeinnützigen Zweck keine anderen Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn und sie erfüllt ihren gemeinnützigen Zweck selbst. Die Stiftung ist berechtigt, ihren Stiftungszweck und ihre Tätigkeit im In- und Ausland zu erfüllen bzw. auszuüben, aber auch über eine Gesellschaft bzw. einen sonstigen Rechtsträger, nach Massgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, im In- und Ausland zu erfüllen und zu führen, an der die Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden: 1. Unterstützung des Tierschutzes und des Schutzes von Schwächeren, der darin besteht, Tieren und Schwächeren eine rechtlich gesicherte Position als Mitgeschöpfe in Gesetz und Wirklichkeit zukommen zu lassen; 2. die Übernahme tatsächlicher Kosten von Gnadehöfen und vergleichbaren Institutionen, die dem Tierschutzgedanken verpflichtet sind, in diesem Zusammenhang Tiere art- und tierschutzgerecht zu versorgen und zu betreuen; 3. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen und Medienarbeit im Sinne der Verbreitung von Tierschutz und einer neuen "Humanität", die Menschen, Tiere und Natur gleichermassen berücksichtigt; 4. Wertevermittlung im Umgang mit Tieren und Schwächeren der Gesellschaft, insbesondere an zukünftigen Generationen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks ist die Stiftung berechtigt, 1. Personal zu beschäftigen, Liegenschaften und andere Vermögenswerte im In- und Ausland zu erwerben und zu veräussern, Gesellschaftsbeteiligungen einzugehen, zu verwalten und sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszweckes geeignet sind; 2. Spenden und Zuwendungen entgegenzunehmen; 3. die Geschäftsführung anderer Stiftungen im In- und Ausland zu übernehmen. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde im In- und Ausland finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern. Die Förderung kann sowohl einmalige Beiträge beinhalten wie auch wiederkehrende Unterstützung, z.B. im Rahmen von länger dauernden Programmen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieses Stiftungsstatuts nicht zu.

Kontakt
  • https://stiftungschweiz.ch/
  • Basel, Basel-Stadt
SHAB Daten

Daten gemäss SHAB.

SHAB Nachrichten
  • PDF
    SHAB Eintrag 14. Juni 2023
  • PDF
    SHAB Eintrag 26. August 2021
  • PDF
    SHAB Eintrag 16. Juli 2020
Personen

Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2023