E. Fritz und Yvonne Hoffmann-Stiftung
Das Wichtigste in Kürze
Zweck (SHAB)
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Förderpolitik
Subjektfinanzierung Die Hoffmann-Stiftung leistet subjektbezogene Einzelfallhilfen an Menschen und Tiere. Sie erbringt nur subsidiäre Leistungen und ersetzt somit keine gesetzliche Leistungen oder Pflichtleistungen von privaten Versicherungen. Gesuche können durch Private oder durch Sozialdienste schriftlich, ohne besondere Formalitäten, an die Stiftung eingereicht werden. Objektfinanzierung Unter Objektfinanzierung versteht die Hoffmann-Stiftung einmalige Investitionsbeiträge oder einmalige/wiederkehrende Projektfinanzierungs- beiträge. Die Beiträge sollen insbesondere Institutionen oder Projekten zu Gute kommen, die sich für Behinderte und andere benachteiligte Menschen einsetzen. Auch hier wird Rücksicht auf die Subsidiarität genommen. Die Hoffmann-Stiftung leistet Beiträge erst auf Nachweis der Gesamt- finanzierung Anträge können mit dem Formular Finanzierungsgesuch an die Stiftung eingereicht werden. Bei mehrjähriger Unterstützung gibt ein Zwischen- reporting Auskunft über den Verlauf und nach Beendigung der Unterstützungsleistung wird ein Abschlussreporting verlangt.
Wirkungsgebiet
- office@stiftungschweiz.ch
- https://stiftungschweiz.ch/
- Basel, Basel-Stadt
Daten gemäss SHAB.
- Marktplatz 1, c/o acrevis Bank AG, 9004 St. Gallen, CH
- 2. Oktober 1989
- Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (CHE-113.698.580), in St. Gallen
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Mitglied des Stiftungsrates
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Auditor
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Daniela Merz SHABMitglied des Stiftungsrates
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Doris Good SHABMitglied des Stiftungsrates
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Hugo Loretini SHABMitglied des Stiftungsrates
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Mitglied des Stiftungsrates
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Anna Wenger SHABMitglied des Stiftungsrates
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Stephan Weigelt SHABPräsident des Stiftungsrates
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23. April 2024