Non-Profit Organization

ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende

Foundation

  1. Purpose (SOGC)

    Die Stiftung bezweckt, kunsthistorisch bedeutende Werkgruppen bildender Künstlerinnen und Künstler zu betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll das kulturelle Erbe der bildenden Kunst gesichert und erhalten werden. Die Stiftung übernimmt bedeutende Werke oder Werkgruppen zu Eigentum, welche ihr durch Schenkungen, Verfügungen von Todes wegen oder durch Ankauf zufallen bzw. erworben werden. Die Übernahme resp. Nichtübernahme (Ausschlagung) erfolgt durch Stiftungsratsbeschluss. Zur Erfüllung des Zweckes kann die Stiftung folgende Massnahmen ergreifen: Professionelle Lagerung, Verwaltung und Erhaltung der Werke; Öffentliche Präsentation der Werke; Unterstützung von Publikationen; Ankauf von Werken, insbesondere zur Komplettierung von Werkgruppen; Tausch/Verkauf von Werken, wenn dies zur Sicherung des kulturellen Erbes des entsprechenden Künstlers / der entsprechenden Künstlerin von Vorteil ist, überdies wenn es in der vertraglichen Regelung mit dem Künstler / der Künstlerin bzw. dem Dritten vorgesehen ist; Die Stiftung kann Werke oder Werkgruppen in uneigennütziger Weise Drittinstitutionen, wie Museen, etc., zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stellen. Sie kann auch selber ausstellen. Sofern es die Mittel der Stiftung erlauben, kann der Stiftungsrat mittels Erlass eines Reglementes einen Fonds zur Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden errichten und äufnen.

Area of Impact

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ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende

Foundation

Die Stiftung bezweckt, kunsthistorisch bedeutende Werkgruppen bildender Künstlerinnen und Künstler zu betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll das kulturelle Erbe der bildenden Kunst gesichert und erhalten werden. Die Stiftung übernimmt bedeutende Werke oder Werkgruppen zu Eigentum, welche ihr durch Schenkungen, Verfügungen von Todes wegen oder durch Ankauf zufallen bzw. erworben werden. Die Übernahme resp. Nichtübernahme (Ausschlagung) erfolgt durch Stiftungsratsbeschluss. Zur Erfüllung des Zweckes kann die Stiftung folgende Massnahmen ergreifen: Professionelle Lagerung, Verwaltung und Erhaltung der Werke; Öffentliche Präsentation der Werke; Unterstützung von Publikationen; Ankauf von Werken, insbesondere zur Komplettierung von Werkgruppen; Tausch/Verkauf von Werken, wenn dies zur Sicherung des kulturellen Erbes des entsprechenden Künstlers / der entsprechenden Künstlerin von Vorteil ist, überdies wenn es in der vertraglichen Regelung mit dem Künstler / der Künstlerin bzw. dem Dritten vorgesehen ist; Die Stiftung kann Werke oder Werkgruppen in uneigennütziger Weise Drittinstitutionen, wie Museen, etc., zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stellen. Sie kann auch selber ausstellen. Sofern es die Mittel der Stiftung erlauben, kann der Stiftungsrat mittels Erlass eines Reglementes einen Fonds zur Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden errichten und äufnen.

Contact
  • https://stiftungschweiz.ch/
  • Basel, Basel-Stadt
SOGC data

Data according to SOGC.

SOGC News
  • PDF
    SOGC entry July 11, 2024
  • PDF
    SOGC entry August 11, 2023
  • PDF
    SOGC entry November 30, 2022
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Last updated on August 21, 2024